Die gesetzliche Verpflichtung für das Tragen von Masken in der Arztpraxis ist entfallen. Zum Schutz unserer nicht infektiösen Patienten und Mitarbeiter machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und treffen für unsere Praxis die folgende Regelung:

Grundsätzlich stellen wir das Tragen von Masken für Patienten und Mitarbeiter in unserer Praxis frei.

Infekt-Patienten mit Symptomen wie Husten, Schnupfen und
Fieber müssen in unserer Praxis eine FFP-2 Maske tragen, sowohl während als auch außerhalb der Infektsprechstunde (täglich 11:30-12:00 Uhr).

Wir bitten um Verständnis – ihr Praxisteam.