AU-Bescheinigungen

Bei leichten Atemwegsinfekten dürfen wir telefonisch eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung bis maximal 7 Tage Dauer ausstellen.

Eine einmalige Verlängerung um weitere 7 Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.

Sie können auch persönlich in unsere Infekt- Sprechstunde kommen. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch an.

ACHTUNG! Das ist keine Sprechstunde für Patienten mit Verdacht auf eine Corona- Erkrankung. Bei Symptomen wie Geruchs- / Geschmacksstörungen oder Kontakt mit einem Coronapatienten innerhalb der letzten beiden Wochen betreten Sie bitte nicht die Praxis. Bitte klingeln Sie, es kommt eine Mitarbeiterin zu Ihnen nach draußen.